
Definition Marken- und Produktpiraterie
Eine gesetzliche Definition für Produkt- und Markenpiraterie gibt es nicht. Verstanden wird darunter das Geschäft mit nachgeahmten Produkten, die Original-Produkten zum Verwechseln ähnlich sein sollen. In der Regel verletzt Marken- und Produktpiraterie Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Häufig sind auch Urheberrechte, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder Patente betroffen.
Die deutsche Bundeszollverwaltung (http://www.zoll.de) definiert Marken- und Produktpiraterie wie folgt:
- Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden.
- Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Der Marken- und Produktpirat übernimmt unerlaubt das technische Wissen, das sich ein Unternehmen in langjähriger und mühevoller Arbeit und unter Einsatz enormer finanzieller Mittel erworben hat, um es für seine Produkte zu nutzen. Er verwendet die Bekanntheit einer Marke, die ein Markenhersteller aufgrund seiner Qualitätsprodukte erlangt hat, um den Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Ware zu täuschen.
Teilweise werden zur Marken- und Produktpiraterie auch die so genannten Look-Alikes gezählt, die keine identische Nachbildung eines Originalprodukts darstellen, aufgrund ihrer Aufmachung jedoch regel- und planmäßig eine Assoziation zum Originalprodukt hervorrufen sollen. Ebenfalls werden Parallel-Importe, welche aus der für das nicht zur EU gehörende Ausland bestimmten Originalherstellung stammen und entgegen der Zweckbestimmung in Handelsmärkte in der EU gelangen, zum Teil der Marken- und Produktpiraterie zugeordnet. Look-Alikes und Parallelimporte stören Marktstrukturen und Vermarktungs- und Lizenzierungsstrategien. Für sie gilt jedoch mehr als auch sonst, dass die rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall zu prüfen sind.
