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eBay muss Fälscher unverzüglich sperren

Findet ein Markeninhaber auf den Seiten des Verkaufsportals einen gewerblichen Händler, der gefälschte Produkte verkauft, so ist eBay verpflichtet, die Aktion unverzüglich zu stoppen. Zudem muss das Auktionshaus dafür Sorge tragen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt.

Dies geht aus einer Entscheidung der Karlsruher Bundesrichter vom Urteil vom 19. April 2007 hervor (AZ: I ZR 35/04).

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