
Grenzbeschlagnahme / Messen
Die Zollbehörde bietet mit ihrem Grenzbeschlagnahmeverfahren den Schutzrechtsinhabern ein wirkungsvolles Instrument, den Fälschern entgegenzutreten. Mit Hilfe des Grenzbeschlagnahmeverfahrens kann verhindert werden, dass gefälschte Artikel, die überwiegend aus dem Ausland kommen, in den Einzelhandel gelangen und den Verbrauchern angeboten werden.
Das Einschreiten der Zollbehörden erfolgt nur auf Antrag des Rechtsinhabers: www.ipr.zoll.de
Beschlagnahme auf Messen
Messen dienen der Geschäftsanbahnung und bieten Besuchern einen Überblick über die erhältlichen Produkte. Gerade für Unternehmen bieten sie die Chance, sich auch über Wettbewerber zu informieren. Stellt ein Unternehmen fest, dass dort auch Fälschungen seiner Produkte angeboten werden, sollte schnell reagiert werden. Was dabei zu beachten ist, zeigen die Informationsbroschüren des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA). Die Messen Frankfurt und Köln bieten ihren Ausstellern Beratung zum Thema Schutz vor Marken- und Produktpiraterie vor Ort:
Plagiate auf deutschen Messen. Ein Informationsblatt für Aussteller.
Schutz vor Marken- und Produktpiraterie: Informationsbroschüre für Aussteller der Messe Frankfurt
No Copy! - Pro Original. Nützliche Hinweise für Aussteller. Informationsbroschüre der Koelnmesse
