Deutsche Industrie- und Handelskammer
Bundesverbands der Deutschen Industrie
Markenverband
ICC Deutschland
Kooperationspartner:

Di 24.02.2009
Wirtschaft kritisiert Folgen der geplanten Opferrechtsnovelle

Künftig sollen Unternehmen nicht mehr als Nebenkläger auftreten, wenn es um Verstöße gegen das Patent-, Marken- und Urheberrecht geht. Dies meldet die aktuelle Ausgabe der WirtschaftsWoche. Die Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Justiz ist vom Kabinett bereits genehmigt worden.

Ohne Nebenklage würde in Deutschland kaum ein Fall von Markenpiraterie vor Gericht landen. Daher kritisieren sowohl der Markenverband, APM, die Gesellschaft zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung (GVU) sowie der Bundesverband Musikindustrie die geplante Änderungen.

Auch im aktuellen schwedischen Strafverfahren gegen "The Pirate Bay" treten Nebenkläger aus der Unterhaltungswirtschaft auf. Gerade ihre Expertise zu Datentausch und Portalseiten im Internet sowie zur Funktionsweise der verwendeten P2P-Technologie unterstützen die Anklage in dem hochkomplexen Sachverhalt erheblich. Genau diese Möglichkeit soll in Deutschland jetzt abgeschafft werden. 


 


© Copyright 2012 ICC Deutschland
Über uns
Produktpiraterie in Deutschland
Rat für Betroffene
Best Practice
Linkliste
Dokumentenservice
Media-Service
Veranstaltungshinweise
 

1. Kölner Fachkonferenz Produktpiraterie und Markenschutz

Am 15. März 2012 findet in Köln eine Konferenz zum Thema Produktpiraterie statt, die sich an...


Preisverleihung Plagiarius

Am 10. Februar 2012 findet die Preisverleihung des Plagiarius im Rahmen einer Pressekonferenz auf...