Di 24.02.2009Wirtschaft kritisiert Folgen der geplanten Opferrechtsnovelle
Künftig sollen Unternehmen nicht mehr als Nebenkläger auftreten, wenn es um Verstöße gegen das Patent-, Marken- und Urheberrecht geht. Dies meldet die aktuelle Ausgabe der WirtschaftsWoche. Die Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Justiz ist vom Kabinett bereits genehmigt worden.
Ohne Nebenklage würde in Deutschland kaum ein Fall von Markenpiraterie vor Gericht landen. Daher kritisieren sowohl der Markenverband, APM, die Gesellschaft zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung (GVU) sowie der Bundesverband Musikindustrie die geplante Änderungen.
Auch im aktuellen schwedischen Strafverfahren gegen "The Pirate Bay" treten Nebenkläger aus der Unterhaltungswirtschaft auf. Gerade ihre Expertise zu Datentausch und Portalseiten im Internet sowie zur Funktionsweise der verwendeten P2P-Technologie unterstützen die Anklage in dem hochkomplexen Sachverhalt erheblich. Genau diese Möglichkeit soll in Deutschland jetzt abgeschafft werden.

