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Di 12.02.2008
Wichtiges Urteil zu Bauhaus-Plagiaten

Einen neuerlichen Erfolg im Kampf gegen Werbung für Produktnachahmungen verbucht die Wettbewerbszentrale mit einer aktuellen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.01.2008, Az. 5 U 211/06).

Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 24.10.2006, Az. 312 O 188/06) bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Unternehmen geklagt, nachdem bei ihr Beschwerden aus Wirtschaftskreisen eingegangen waren.

Das Unternehmen hatte in großen deutschen Tageszeitungen für Möbel im Bauhaus-Stil u. a. mit den Worten „Warum die schönsten Entwürfe der Designgeschichte teuer im Einzelhandel erwerben, wenn es auch anders geht?" sowie „fast alle Bauhaus-Klassiker", „spart viel Geld und bekommt trotzdem absolute Top-Qualität" geworben.

Tatsächlich handelte es sich bei den angebotenen Produkten um nicht lizenzierte Bauhaus-Nachbauten. Nach der Urteilsbegründung stellt Dimensione damit die Produkte, die sich in Deutschland als „Original" und „Plagiat" gegenüberstehen, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe.

„Wir begrüßen diese Entscheidung als weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen Werbung für Produktnachahmungen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale, Büro München.

Die Wettbewerbszentrale setzt sich im Interesse betroffener Wirtschaftsunternehmen aktiv für einen wirksamen Kampf gegen Werbung für und Vertrieb von Produktnachahmungen ein. U. a. steht sie auch im Dialog mit wirtschaftlichen Vereinigungen, die sich die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zum Ziel gesetzt haben.

Hinweise auf Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit Produktnachahmungen können der Wettbewerbszentrale zur Prüfung übermittelt werden. Die Wettbewerbszentrale kann in eigenem Namen gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen.

www.wettbewerbszentrale.de


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