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Mi 24.09.2008
Urteil eBay: Proaktive Angebotskontrolle zumutbar

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat Ende Juli in einem Rechtsstreit zwischen dem Kinderstuhlhersteller Stokke und eBay entschieden, dass das Internetauktionshaus sicherstellen muss, dass keine gefälschten Produkte des Herstellers mehr angeboten werden.

Dabei nahm das OLG Hamburg an, dass eBay eine Überwachungspflicht trifft. Einer der Gründe für diese Entscheidung, dass eBay der Markenverletzung für schuldig befunden wurde, war die hohe Anzahl an Warnungen, die zuvor vom Kinderstuhlhersteller geschickt worden waren.

Dies bedeutet in der Praxis eine Verpflichtung auch zur Löschung von "privaten" Angeboten. eBay darf sich zudem nicht auf Sicherheits-Software verlassen, die nach Fälschungen sucht. Erforderlichenfalls muss das Aktionshaus auch Bilder von Stühlen durch Mitarbeiter prüfen lassen.

eBay hat Einspruch eingelegt, so dass nun in der nächsten Instanz der  Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.


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