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Di 5.02.2008
Anmeldung von Patenten wird günstiger

Das Londoner Sprachenprotokoll wird im Mai 2008 in Kraft treten. Damit müssen Patentschriften nicht mehr komplett in der jeweiligen Sprache des Geltungslandes übersetzt werden, was die Kosten für die Anmeldung deutlich senken wird.

Nachdem das französische Parlament bereits im letzten Jahr dem Londoner Sprachenprotokoll zugestimmt hat, bedurfte es für die Ratifikation noch der Unterschrift des französischen Präsidenten. Die Ratifikationsurkunde wurde nun am 29. Januar 2008 bei den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentamts (EPÜ) hinterlegt.

Staaten, die eine der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Protokoll vollständig auf eine Übersetzung des Patents.

Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teil des Patents, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur noch auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. 

Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zur Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten. Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzabkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland.

Die Ratifikation des Abkommens ist eine gute Nachricht für innovative Unternehmen. Durch die damit verbundene Beilegung des Sprachenstreits sinken die Kosten für Patentanmeldungen durchschnittlich um 30 Prozent. Unter anderem DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun und Justizministerin Brigitte Zypries hatten sich immer wieder für diese Vereinfachung stark gemacht.

Die Ratifikation ist ein wichtiges Signal für die Schaffung des seit Jahrzehnten diskutierten Europäischen Gemeinschaftspatents. Hier steigen die Chancen auf eine Einigung, die bisher ebenfalls an der Übersetzungsfrage scheiterte.

Quelle: DIHK-Bericht aus Brüssel, 4. Februar 2008


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