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Fr 10.07.2009
Unternehmensmeldepflicht für gefährliche Produkte

Über eine neue zentrale EU-weite Internet-Meldestelle können Hersteller und Händler fortan gefährliche Produkte, die sie auf den Markt gebracht haben, direkt und zeitgleich allen 27 nationalen Marktüberwachungsstellen melden.

Bislang wurden gefährliche Produkte jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat getrennt gemeldet.

"Damit einher gehen Zeit- und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft, so dass sie mit einer schnelleren und leichteren Meldung ihren Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern nachkommen können", sagte EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva. Nach dem EU-Recht über die allgemeine Produktsicherheit müssen Hersteller und Händler die zuständigen nationalen Behörden unverzüglich über unsichere Produkte wie beispielsweise Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte informieren.

Wie funktioniert das neue System?
Bei der neuen Anwendung mit der Bezeichnung „ GPSD Business Application“ im Rahmen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit („General Product Service Directive“) handelt es sich um ein gesichertes Internet-basiertes System, das seit Mai 2009 operationell ist. Zugang zum System haben die Unternehmen über die von der Kommission eingerichtete Website für allgemeine Produktsicherheit unter https://webgate.ec.europa.eu/gpsd-ba/.

Von dieser Website können die Unternehmen sich das Meldeformular herunterladen. Die fertige Meldung wird in die Datenbank eingestellt und unverzüglich an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten übermittelt. Zugang zu der Datenbank haben nur die Behörden der Mitgliedstaaten, also weder Unternehmen noch Verbraucher.

Wie dem RAPEX-Jahresbericht 2008 über das EU-weite Schnellinformationssystem für Nonfood-Verbraucherprodukte zu entnehmen ist, stammten im Berichtsjahr 48 % von insgesamt 1866 eingegangenen Meldungen von Unternehmen. Sinn und Zweck der neuen Anwendung „ GPSD Business Application“ ist es, das Gefahren-Meldeverfahren für die Wirtschaftsakteure zu vereinfachen und zu beschleunigen, so dass die Behörden im Interesse der Verbraucher unverzüglich die nötigen Maßnahmen ergreifen können.

In Zukunft könnte das System zu einer europaweiten Datenbank ausgebaut werden, in der alle wichtigen von Herstellern und Vertriebshändlern in der EU initiierten Rückrufaktionen erfasst wären. Auf diese Weise könnten die zuständigen nationalen Behörden die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die sich in der EU in Verkehr befinden, noch besser laufend überwachen.

Weitere Informationen über das neue System „GPSD Business Application“ (mit praktischen Anleitungen zur Erstellung der Gefahrenmeldungen) und über die Pflicht der Hersteller und der Händler, bei gefährlichen Produkten Meldung zu erstatten, sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/danger_def_de.pdf


 


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