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Mi 16.06.2010
Justizministerin erteilt Absage an Gratiskultur im Netz

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zur Reform des Urheberrechts Stellung genommen.

In ihrer Berliner Rede stellte die Bundesjustizministerin die Frage in den Mittelpunkt, wie der Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen im Zeitalter der digitalen Revolution ausgestaltet werden kann.

Leider werde die Debatte über das Urheberrecht derzeit von zwei Extremen bestimmt, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn. Die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen". Bei dieser Debatte bleibe zumeist einer außen vor: der Urheber selbst.

Das Internet sei zwar ein besonders freiheitliches Medium, sagte die Bundesjustizministerin mit Blick auf die Leistungsgerechtigkeit: "Aber es muss nicht zwingend gratis sein." Freiheit im Internet dürfe nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden werden: "Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt."

Nach einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Tera im Auftrag der Internationalen Handelskammer (ICC) hat Produktpiraterie allein in Deutschland im Jahr 2008 bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze gekostet.

Leutheusser-Schnarrenberger wandte sich schließlich der Frage zu, wie die Durchsetzung des Urheberrechts künftig sichergestellt werden kann. Die französische Alternative zur Abmahnung, wobei nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird, lehnte die Bundesjustizministerin ab. Die Legalisierung der Nutzung sämtliche Netzinhalte über eine sogenannte Kulturflatrate erteilte sie ebenfalls eine Absage.

Die Bundesjustizministerin plädierte stattdessen dafür, diejenigen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig zu warnen. Zudem sprach sie sich für eine stärkere Einbeziehung der Provider aus: „Statt auf den einzelnen User und individuelle Uheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen." Ein solches Warnhinweis-Modell komme aber nur dann in Betracht, wenn es sich technisch ohne Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren lasse.

„Die Justizministerin hat ein klares Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht für Kreative und Produzenten abgegeben und der Gratiskultur im Internet eine Absage erteilt", kommentierte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. am Dienstag in Berlin.

Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) begrüßte das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesjustizministerin zum Ausbau des bestehenden Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Positiv bewertete GVU-Geschäftsführer Leonardy zudem die Versicherung der Ministerin, bei der Regelung der Verantwortung von Internet Service Providern (ISPs) geltendes Recht wie etwa die Störerhaftung oder den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nicht einzuschränken.

Kritisch beurteilte Leonardy jedoch die Ausführungen der Ministerin zur Hebung des Schutzlevels für Urheberrechte und dabei die weitere Ausgestaltung der ISP-Verantwortung auf der Ebene der Zugangsanbieter. "Nach Abklingen der ersten Freude über die moralische Unterstützung der Kreativen werden dann jedoch die feinsinnig gezogenen Sollbruchstellen in den Aussagen der Ministerin zur künftigen Realisierung des Urheberechtschutzes deutlich erkennbar."

 

 

 


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