Fr 25.06.2010ICC/INTA-Vorschläge zu aktuellen ACTA-Verhandlungen
Die Anti-Piraterie-Initiative BASCAP der Internationalen Handelskammer (ICC) und die International Trademark Association (INTA) gaben eine gemeinsame Stellungnahme zur konsolidierten Fassung des ACTA-Abkommens ab.
Die neunte Verhandlungsrunde zum Anti-Produktpiraterie-Abkommen (ACTA) findet am 28. Juni 2010 in Luzern/Schweiz statt. Es soll dabei helfen, Produkt- und Markenpiraterie auf internationaler Ebene zu bekämpfen.
Die gemeinsame Stellungnahme enthält insbesondere folgende Vorschläge:
1. Begrenzen des ursprünglichen, engen Geltungsbereichs auf Markenfälschung und Urheberrechts-Piraterie, um so eine erfolgreiche Umsetzung in den verschiedenen Ländern zu gewährleisten. Der aktuelle Entwurf des Abkommens hingegen umfasst eine große Bandbreite von geistigen Schutzrechten, so dass der Schwerpunkt verlagert und die Durchschlagskraft von ACTA abschwächt werden könnte.
2. Sicherstellen, dass Zollbehörden die ausdrückliche Befugnis erhalten, Waren im Transit zu beschlagnahmen, die der Fälschung und Piraterie verdächtig sind, unabhängig vom endgültigen Bestimmungsort.
3. Abschaffen der De-minimis-Regelung, welche kleine Mengen von Warenfälschungen nicht-kommerzieller Art im persönlichen Gepäck von Reisenden oder in kleinen Sendungen von der Zollbeschlagnahmung ausnimmt.
Zu den ACTA-Unterhändlern gehören Vertreter der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Japan, Schweiz, Kanada, Mexiko und Südkorea. INTA und die ICC-Initiative BASCAP werden die Verhandlungen auch in Zukunft genau verfolgen und den verhandlungsführenden Regierungen Vorschläge unterbreiten.

