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Di 23.10.2007
ICC begrüßt Plan für multilaterales Regierungsabkommen

Die Internationale Handelskammer (ICC) sagte heute, dass ihre Mitgliedsfirmen die Pläne für ein neues multilaterales Anti-Piraterie-Handelsabkommen begrüßen. Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll den Schutz vor Diebstahl und Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte stärken.

Die Internationale Handelskammer erklärte die Bereitschaft der Mitgliedsunternehmen, ihre Sicht und Expertise einzubringen, um das neue Engagement der Regierungen zu unterstützen.

Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Japan, die Schweiz und Mexiko berichteten heute, sie hätten eine Einigung zum Rahmen eines neuen multilateralen Abkommens erreicht. Dieses zielt darauf ab, eine stärkere Abstimmung gemeinsamer Standards zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zwischen ihren Ländern zu erreichen. Die neue Übereinkunft verlangt eine bessere internationale Abstimmung, Konsens bei der optimalen Durchsetzungspraxis und eine Angleichung ihrer rechtlichen Vorgaben. Damit soll sichergestellt werden, dass angemessene Schutzmaßnahmen in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht sowie im Bereich der Grenzbeschlagnahme bestehen. Die genannten Staaten hoffen, dass weitere Industrie- und Schwellenländer, die sich für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte einsetzen, das Abkommen in Kürze unterzeichnen werden.

„Dies ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Er könnte den Durchbruch bei den Bemühungen bedeuten, das wachsende Problem der Produkt- und Markenpiraterie in den Griff zu bekommen", sagte Jean-René Fourtou, Aufsichtsratsvorsitzender von Vivendi und Co-Vorsitzender der Initiative Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy (BASCAP) der Internationalen Handelskammer. „Dieses neue Abkommen baut auf den wichtigen Abschlusserklärungen der vergangen drei G8-Treffen auf. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Regierungen dieses Problem ernst nehmen, dem Problem der Verletzung geistiger Schutzrechte mehr Aufmerksamkeit widmen und Abhilfemaßnahmen schaffen", sagte Fourtou. „Dieses Abkommen soll die Bestimmungen bestehender Handelsabkommen sowie nationale und internationale Gesetzgebung und Bemühungen zur Durchsetzung der Schutzrechte ergänzen."

Angelika Pohlenz, Generalsekretär der deutschen Vertretung der Internationalen Handelskammer (ICC) fügte hinzu: „Innovation, Kreativität und technische Erfindungen sind der Wachstumstreiber für Deutschland in einer globalisierten Welt. Das vorgeschlagene Abkommen erkennt an, dass Regierungen weltweit Differenziertheit und Intensität bei der Durchsetzung der Schutzrechte steigern müssen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die zerstörerische Flut an Fälschungen und Piraterie einzudämmen." 

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat durch ihre Initiative BASCAP eine wachsende Übereinstimmung zwischen Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und zwischenstaatlichen Organisationen erreicht. Sie verfolgt das Ziel, die länderübergreifende Zusammenarbeit der Regierungen mit der Wirtschaft beim Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie voranzutreiben.

Die BASCAP Leadership Group forderte die Regierungen auf, die das Abkommen unterzeichnet haben, die Vorgaben schnell in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Sie nannten mehrere Beispiele praktischer Schritte, die umgesetzt werden könnten: So sollten beispielsweise Strafen für die Verletzung des Urheberrechtes den existierenden Bestimmungen für Warendiebstahl mindestens gleichkommen. Diese Strafen sollten sowohl bei Transaktionen online wie offline angewendet werden. Auch wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, Verfolgungsbehörden und Justizgewalt so zu ermächtigen und zu finanzieren, dass diese in der Lage sind, strengere Bestimmungen und Vorschriften für die Bestrafung umzusetzen.

Die BASCAP-Führungsgruppe sprach darüber hinaus die Hoffnung aus, dass klare Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen, die bei der Entwicklung des Anti-Piraterie-Abkommens beteiligt waren, einen Präzedenzfall schaffen für globale Standards, Durchsetzung und Regierungszusammenarbeit bei der Verfolgung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte, denen sich andere Staaten anschließen würden.

Zur Pressemitteilung der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/trade/issues/sectoral/intell_property/pr231007_en.htm

Pressekontakt:
ICC Deutschland e.V.
Katrin Reiser
030 - 200 7363-20


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