Di 8.09.2009Google geht auf Europa zu
Google hat sich anlässlich einer Expertenanhörung durch die EU-Kommission am Montag zu Zugeständnissen bei der Bücher-Digitalisierung bereit erklärt. Das Unternehmen hat in den USA seit 2004 ohne vorherige Zustimmung der Rechte-Inhaber Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken gescannt: Die digitalen Kopien nutzt Google für den Aufbau einer Datenbank. Unter den gescannten Büchern befindet sich auch eine Vielzahl von Büchern deutscher Autoren.
Das Unternehmen erklärte sich zu Zugeständnissen in Europa bereit. Zahlreiche europäische Verbände hatten im Vorfeld der Anhörung gegen das Vorgehen protestiert. Google hat in Aussicht gestellt, jeweils genau zu prüfen, um zu verhindern, dass englische Übersetzungen europäischer Werke digitalisiert und verkauft werden, ohne dass die europäischen Rechte-Inhaber zugestimmt haben. Unternehmenssprecher Bill Echikson sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AP, man wolle auf die europäischen Bedenken von Verlegern und Autoren eingehen und deren Vertreter an der Beaufsichtigung des Projekts Google Books beteiligen. Auch sollten im Gegensatz zu den USA in Europa nur Bücher eingescannt werden, die älter als 150 Jahre sind, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Hintergrund der Zugeständnisse sind neben weltweiten Proteste eine Klage, bei der amerikanische Autoren- und Verlegerverbände wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google vor Gericht gezogen sind. Bei dieser Klage handelt es sich um eine sog. "Class Action", die das deutsche Recht nicht kennt. Die Entscheidung bei einer "Class Action" wirkt nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer Gruppe. Die Prozessparteien beabsichtigen, den Rechtsstreit durch einen Vergleich beizulegen.
Dieser muss allerdings noch am 7. Oktober 2009 vom Gericht abschließend gebilligt werden. Der Vergleichstext sieht vor, dass Google in Zukunft die digitalisierten Werke in verschiedener Weise nutzen darf. Der sogenannte "Display Use" erlaubt Google den Verkauf des Online-Zugangs für Bücher in den USA, bei vergriffenen Werken sogar ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechtsinhaber, wobei die Entscheidung, ob ein Buch vergriffen ist, letztlich Google trifft. An den Einnahmen sollen die Rechte-Inhaber, die sich bei der eigens zur Abwicklung des Vergleichs eingerichteten Registrierstelle anmelden, zu 63 Prozent beteiligt werden. Für die erfolgte Vervielfältigung der Bücher muss Google eine Vergütung in Höhe von 60 Dollar pro Buch an die Rechte-Inhaber zahlen.
Von diesen Regelungen sind auch die deutschen Autoren und Verleger betroffen, obwohl diese durch die klagenden Verbände nicht repräsentiert wurden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte daher für die Bundesregierung einen Amicus-Curiae-Schriftsatz im Rechtsstreit um die Google Buchsuche bei dem zuständigen New Yorker Gericht eingereicht und das Vorgehen scharf kritisiert: „Der Vergleich legalisiert das Digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Büchern aus aller Welt. Nach dem Motto "Erst tun und dann fragen" verschafft sich Google auch in Deutschland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil".

