Fr 25.09.2009Frankreich setzt Netzsperren um
Das lang umstrittene "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" wurde von der französischen Nationalversammlung am 22. September 2009 angenommen. Damit führt die französische Regierung nun zum Jahresbeginn 2010 ein abgestuftes Warnmodell bei der Bekämpfung der Internetpiraterie ein.
Demnach wird der Rechtsverletzer, der sich illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunter lädt, zweimal per Mail oder Brief verwarnt. Danach droht ihm eine Kappung des Internetzugangs. Es ist bereits die zweite Verabschiedung des Gesetzes.
Eigentlich war geplant gewesen, eine Verwaltungsbehörde über eine Sperrung des Internetzugangs sowie weitere Sanktionen entscheiden zu lassen. Das Französische Verfassungsgericht hatte Einsprüchen der Opposition stattgegeben und das Gesetz als nicht verfassungskonform erklärt. Nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf soll nun ein Gericht im Schnellverfahren entscheiden. Die Oppositionspartei hat angekündigt, gegen das Gesetz erneut vor den Verfassungsrat zu ziehen.
Neben Frankreich setzen unter anderem auch England und Irland bei der Bekämpfung von Internetpiraterie auf ein abgestuftes Warnmodell. Ein ähnliches Modell wird von Verbänden seit einiger Seit auch für Deutschland gefordert. Anderenfalls drohe der deutschen Kreativwirtschaft im internationalen Vergleich ein Wettbewerbsnachteil.

