Mi 16.04.2008EU-Verhandlungsmandat für ACTA-Abkommen
Die Business Action to Stop Counterfeiting and Pirarcy (BASCAP) der Internationalen Handelskammer und die International Trademark Association begrüßen die Entscheidung des Ministerrates, der Europäischen Union ein Mandat zu erteilen, um im Rahmen des multilateralen Abkommens (ACTA) zu verhandeln.
Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Japan, Südkorea, Mexiko und Neuseeland hatten im Oktober 2007 angekündigt, ein neues multilaterales Abkommen zum Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie anzustreben.
Am 14. April 2008 haben nun die Nationalstaaten nach mehreren Monaten interner Diskussion der EU ein Mandat erteilt, in ihrem Namen zu verhandeln. Dies war die bislang noch fehlende Voraussetzung für den konkreten Verhandlungsbeginn des Abkommens.
Das neue Abkommen soll darauf abzielen, eine stärkere Abstimmung gemeinsamer Standards zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zwischen ihren Ländern zu erreichen. Die neue Übereinkunft verlangt eine bessere internationale Abstimmung, Konsens bei der optimalen Durchsetzungspraxis und eine Angleichung ihrer rechtlichen Vorgaben. Damit soll sichergestellt werden, dass angemessene Schutzmaßnahmen in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht sowie im Bereich der Grenzbeschlagnahme bestehen.
Im März 2008 hatten führende CEOs der Business Action to Stop Counterfeiting and Pirarcy (BASCAP) unter dem Dach der Internationalen Handelskammer gefordert, das Abkommen weiter voranzubringen.
Weitere Informationen: http://www.iccwbo.org/icccacea/index.html

