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Di 22.09.2009
EU-Beobachtungsstelle nimmt Arbeit auf

Anlässlich des ersten Arbeitstreffens der neu eingerichteten EU-Beobachtungstelle hat die EU-Kommission eine Mitteilung vorgelegt. Demnach soll durch die Arbeit der Beobachtungsstelle für Piraterie eine gezieltere Durchsetzung und eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden Wirtschaft und Verbrauchern erreicht werden.

Bislang erhebt die EU lediglich die Beschlagnahmezahlen des Zoll auf europäischer Ebene. Diese bilden allerdings nur die Spitze des Eisberges ab. Nun sollen laut Mitteilung Informationen von nationalen Vollzugsbehörden, den für geistiges Eigentum zuständigen Ämtern auf europäischer und nationaler Ebene sowie den entsprechenden Wirtschaftsverbänden zusammengeführt und vergleichbar gemacht werden.

Gleichzeitig sollen die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden in den Mitgliedsländern untersucht werden und im Anschluß die Verwaltungszusammenarbeit verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, hierfür nationale Koordinatoren zu benennen. Zudem soll ein elektronisches Netz für den Informationsaustausch installiert werden.

Auch soll die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft verbessert werden. Die Kommission hat dabei den Vertriebsweg Internet zum prioritären Handlungsschwerpunkt gemacht. Als ersten Schritt hat die Kommission beispielsweise einen Dialog der beteiligten Akteure über den Internet-Handel mit gefälschten Waren initiiert. Zum Thema Internethandel gab es bereits erste Gesprächsrunden, die bis zum Ende des Jahres in eine gemeinsame Erklärung über die Unterbindung, Ermittlung und Entfernung von rechtswidrigen Angeboten (z.B. „Notice and Take-Down"-Verfahren) münden sollen.

Hierbei will man vor allem auf freiwillige Vereinbarungen setzen, da die technologische Entwicklung rasch voranschreite und daher praktische technologiegestützte Lösungen gefunden werden müssten. Im gleichen Atemzug wies die Kommission aber darauf hin, dass man im Falle der Nichteinigung über legislative Lösungen, insbesondere im Rahmen der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, nachdenken müsse.


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