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Di 1.12.2009
Ebay muss erneut Strafe an LVMH zahlen

Der Online-Seller Ebay muss dem französischen Luxuskonzern Moët Hennessy Louis Vuitton (LVHM) eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Mio. Euro zahlen. Das hat am 30. November ein französisches Gericht in Paris entschieden.

Trotz eines Verbots sind wiederholt Fälschungen und echte Luxusartikel von LVMH in Auktionen aufgetaucht. Alex von Schirmeister, Chef von Ebay in Frankreich, bezeichnete die Strafe von 1,7 Millionen Euro als "unverhältnismäßig". Das Unternehmen würde sich anstrengen, Verbot einzuhalten. Es wären durch moderne Filtersoftware und manuelle Prüfung mehr als 20.000 Angebote gesperrt worden. LVMH konnte trotzdem 1.341 Angebote beanstanden, darunter Parfum und Kosmetika.

Der Markenverband begrüßt das konsequente Vorgehen des Unternehmens Louis Vuitton Moët Hennessy (LVMH) gegenüber der Online-Auktionsplattform eBay.

Die Aussagen, eine bessere Überwachung zur Verhinderung des Vertriebs von Produkten sei technisch oder personell nicht machbar, sind für den Markenverband nicht nachvollziehbar.

"Aus einer Vielzahl ähnlich gelagerter Prozesse unserer Mitglieder wegen Produkt- und Markenpiraterie müssen wir leider die Schlussfolgerung ziehen, dass Online-Auktionsplattformen aus unserer Sicht in völlig unzureichender Weise offen legen, welche technischen Mittel sie genau einsetzen und welche Möglichkeiten sie tatsächlich haben", so Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. 


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