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Di 11.01.2011
Dresdner Raubkopierer zu 150 Tagessätzen verurteilt

2.250 Euro Strafe muss ein Dresdner für das Hochladen von Raubkopien in ein BitTorrent-Netzwerk sowie wegen Beihilfe zum illegalen Filesharing bezahlen, meldet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Anderenfalls drohten ihm 150 Tage Haft. Dies habe das Dresdner Amtsgericht, Abteilung Wirtschaftsstraftaten, bereits im September 2010 entschieden. Der Mann betrieb ein Filesharing-Netzwerk mit knapp 15.000 registrierten Mitgliedern.

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Mittlerweile rechtskräftig, sei der Strafbefehl wegen Urheberrechtsverletzungen in 25 Fällen erfolgt. Als strafbar bestätigt habe das Gericht darin neben illegalen Uploads explizit das Betreiben eines Trackers – der zentralen Steuerungseinheit einer so genannten Tauschbörse. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es laut GVU in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“.

Erste Hinweise auf diese illegalen Aktivitäten hätten die Strafverfolgungsbehörden im September 2008 erhalten. Damals habe die GVU Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber eines geschlossenen Trackers gestellt, über welchen ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Raubkopien-Angebot erhalten hätten.

Nach Erkenntnissen der GVU standen den knapp 15.000 Mitgliedern damals mehr als 1.200 Dateien mit Schwerpunkt auf aktuellen Kinofilmen zum Download zur Verfügung. Spielfreudige konnten unter 60 verschiedenen Titeln der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii wählen. Für Serienfreunde habe das Netzwerk 137 illegale Dateien bereitgehalten. Neben der „großen Walt Disney Hörspielsammlung 1 – 30“ hätten Nutzer auch Zugriff auf diverse pornografische Inhalte erhalten. Der Tracker habe dabei den Datentausch ermöglicht.

Die Trackerbetreiber hätten die Benutzung dieses Filesharing-Netzwerks organisiert. Der GVU berichtet, dass sie die Zugänge der Mitglieder verwaltet und einem umfangreichen Regelwerk unterworfen hätten. So drohte Nutzern beispielsweise die Verbannung aus der Tauschbörse, wenn sie heruntergeladene Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereithielten. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.

Kontakt
GVU
Christine Ehlers
Public Relations
Fon: 030 / 311 61 69 - 24
Fax: 030 / 311 61 69 - 40
E-Mail: christine.ehlers[at]gvu.de


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