Deutsche Industrie- und Handelskammer
Bundesverbands der Deutschen Industrie
Markenverband
ICC Deutschland
Kooperationspartner:

Fr 11.04.2008
Bundestag beschließt neues Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und das geistige Eigentum stärken. Verbände der Medienwirtschaft und Anwälte kritisierten das neue Gesetz. Umstritten waren vor allem der so genannte Drittauskunftsanspruch und die Abmahnkostendeckelung.

Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.

"Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze. Gefälschte Produkte können auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, zum Beispiel bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Daher muss der Produktpiraterie auf vielfältige Weise begegnet werden. Ein Mittel ist die Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt", so Zypries weiter.

Mehrere Organisationen der Kreativwirtschaft hatten im Vorfeld bereits kritisiert, dass das geplante Gesetz für die Rechte von Autoren und Kreativen im Internet keinen ausreichenden Schutz biete. Der Gesetzentwurf verfehle das ihm durch eine EU-Richtlinie gesetzte Ziel.

Stellvertretend für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), erklärte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie: „Urheber, Künstler und ihre Verwerter müssen von ihren Leistungen leben können. Wenn eine Dose Cola im Supermarkt mehr juristischen Schutz genießt als Musikalben, Spielfilme, Hörbücher oder Computerspiele im Internet, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen." 

Im Besonderen wird kritisiert, dass Urhebern kein eindeutiger zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe notwendiger Daten zur Identifizierung von Internet-Rechtsverletzern zugesprochen werde und das Gesetz damit „ins Leere" zu laufen drohe.

Zudem begünstige die geplante Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen statt der Opfer die Täter und die Beibehaltung des nicht ausreichend definierten „gewerblichen Ausmaßes" von Urheberrechtsverletzungen erschwere berechtigte Rechtsdurchsetzungen in unerträglicher Weise. Zukünftig erhalten Urheber für Abmahnungen nur noch 100 Euro ihrer Rechtsanwaltskosten ersetzt. Voraussetzung für die ermäßigte Rechtsanwaltsgebühr ist, dass der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig war, also selbst Verbraucher ist.

Auch die Anwaltschaft bemängelte die faktische Gebührensenkung. Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, sagte gegenüber dem Handelsblatt, das Gesetz bedeute „im Ergebnis eine Schwächung der Rechtsposition des Urhebers". Denn er müsste dann die darüber hinausgehenden Anwaltskosten selbst tragen, sagt Filges. Dies widerspreche aber genau der Intention des Gesetzes, das ja gerade die Position der Rechteinhaber verbessern solle.

Weitere Informationen auf der Webseite des Justizministeriums >>

Weitere Informationen zur Debatte im Bundestag >>


Copyright Bild: Deutscher Bundestag / DBT


© Copyright 2012 ICC Deutschland
Über uns
Produktpiraterie in Deutschland
Rat für Betroffene
Best Practice
Linkliste
Dokumentenservice
Media-Service
Veranstaltungshinweise
 

1. Kölner Fachkonferenz Produktpiraterie und Markenschutz

Am 15. März 2012 findet in Köln eine Konferenz zum Thema Produktpiraterie statt, die sich an...


Preisverleihung Plagiarius

Am 10. Februar 2012 findet die Preisverleihung des Plagiarius im Rahmen einer Pressekonferenz auf...