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Mo 18.02.2008
Bundesrat drängt auf besseren IP-Schutz bei Drittstaaten

Der Bundesrat hat am 15. Februar eine Entschließung gefasst, die den Schutz des geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten zum Ziel hat. Darin fordert er die Bundesregierung auf, bei der EU-Kommission auf Fortsetzung bereits getroffener Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz gegenüber Drittstaaten zu drängen.

Da es sich hierbei um ein globales Phänomen handele, bedürfe es einer Reaktion auf internationaler Ebene.

Gegenüber den aufstrebenden Wirtschaftsnationen sei darauf hinzuwirken, dass die zivilrechtlichen Schadens- und Unterlassungsansprüche so ausgestaltet werden, dass sie eine hinreichend abschreckende Wirkung haben.

Der Bundesrat fordert verschärfte und deutlich effektivere Kontrollen an den Grenzen, um den Export gefälschter Teile frühzeitig zu unterbinden.

Entsprechende Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Mindestdauer von Patenten nicht weniger als 15 Jahre beträgt. Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der wachsenden Zahl von Produktnachahmungen - vor allem in Drittstaaten mit aufstrebender Wirtschaft.

Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten: Drucksache 34/08 (Beschluss)


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