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Mi 21.04.2010
ACTA-Abkommen veröffentlicht

Die ACTA-Verhandlungspartner beschlossen bei der achten Runde zum Anti-Piraterie-Abkommen in Wellington, Neuseeland, den Verhandlungstext zu veröffentlichen.

Nach anhaltender Kritik an den bisher vertraulich geführten Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat die EU-Kommission nun den vorläufigen Entwurf des Abkommenstext zugänglich gemacht.

Die Verhandlungen waren im Vorfeld von verschiedenen Seiten als „Geheimverhandlungen" kritisiert worden. Das Europäische Parlament begrüßte den Schritt als überfällig.

ACTA will den Schutz des geistigen Eigentums sowie die Urheberrechte vor allem auch bei der Rechtsdurchsetzung stärken. Für Europa führt EU-Handelskommissar Karel de Gucht die Verhandlungen. De Gucht sagte, das Abkommen solle vor Urheberrechtsverletzungen schützen, die einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachten. Er hatte wiederholt zu Protokoll gegeben, dass das bisher hinter verschlossenen Türen verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen nicht über bestehendes EU-Recht hinausgehen werde.

Neben der EU nehmen noch USA, Kanada, Schweiz, Japan Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate an den 2007 begonnenen Verhandlungen teil.



Bild: Copyright Europäisches Parlament


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