
IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: Markenschutz für Produkte aus Solingen
Messer, Bestecke und Scheren aus Solingen stehen weltweit für Qualität. In Deutschland ist der Schutz der Marke durch das Markengesetz in Verbindung mit der Solingenverordnung geregelt. Doch immer häufiger tauchen billige, minderwertige Fälschungen aus dem Ausland auf. Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid hat daher Initiative ergriffen und den Schutz des Namens Solingen durch eine Gemeinschaftskollektivmarke europaweit sichergestellt. So erhalten alle Hersteller von Schneidwaren in Solingen, die nach definierten Qualitätsstandards produzieren, einen gemeinsamen Schutz.
Die deutsche Stadt Solingen ist das Zentrum der deutschen Schneidwarenindustrie. Seit acht Jahrhunderten werden hier Schneidwaren hergestellt. Dazu gehören neben Scheren, Bestecken, Messern und Klingen auch weitere "Tafelwerkzeuge" wie Tortenheber oder Nussknacker - selbst wenn sie nicht in jedem Fall von schneidender Natur sind - zu den Schneidwaren. Außerdem fallen Rasiermesser, Haarschneidemaschinen, andere Körperpflegegeräte sowie blanke Waffen zum Schutzbereich der deutschen Regelung.
Doch die Hersteller entdecken immer wieder billige Kopien, die nicht in Solingen hergestellt wurden. Dies bedeutet auf der einen Seite einen finanziellen Schaden für die Hersteller, birgt aber auf der anderen Seite die Gefahr eines nachhaltigen Imageverlusts. Denn die häufig minderwertigen, nachgeahmten Produkte können für Verbraucher gefährlich sein, beispielsweise wenn Messerscheiden bersten / abbrechen.
Die Bezeichnung "Solingen" genießt als geographische Herkunftsangabe auch in anderen Ländern wettbewerbs- oder markenrechtliche Bestimmungen Schutz. Um den Schutz des berühmten Namens im Ausland weiter zu stärken, hat die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid den Begriff "Solingen" als Kollektivmarke in verschiedenen Ländern angemeldet. Der Markenschutz soll zu einer Stärkung des berühmten Namens führen. So ist der Name beispielsweise seit 2005 für den Bereich der Europäischen Union registriert. Die Voraussetzungen der Benutzung der Marke wurden in einer Markensatzung an die Regelungen der deutschen Solingenverordnung und der Mindestvoraussetzungen angepasst. So wurde das deutsche Schutzniveau nun praktisch auf den Bereich der EU ausgeweitet. Demnach müssen Produkte in Solingen hergestellt sein und strenge Qualitätsanforderungen bestehen.
Für die Solinger Herstellerfirmen bietet dies in zweifacher Weise Vorteile. Sie sind zum einen vor der unzulässigen Verwendung ihrer geographischen Herkunftsangabe geschützt, zum anderen kann die IHK auch ganz gezielt die Einhaltung des Schutzes für die Marke "Solingen" überwachen. Die IHK kann im Fall von Verletzungen der Kollektivmarke, Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Verletzung abzustellen und künftige Verstöße auszuschließen. Diese Abwehrmaßnahmen kommen nicht nur der Solinger Schneidwarenindustrie, sondern allen ehrlichen Schneidwarenproduzenten und Händlern zugute.
Weitere Informationen: www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/schutz_solingen/index.jsp
Bild: Picard & Wielpuetz, Solingen
